(djd/pt). Zurzeit widmen sich viele Bürger der ungeliebten Steuererklärung. Doch ist die Arbeit einmal getan, freut sich mancher über eine Rückzahlung. Auch Riester-Sparer belohnt der Staat mit Zulagen und eventuell zusätzlichen Steuervorteilen. Angaben zur Riester-Rente macht der Sparer in den Zeilen 37 bis 55 der Anlage "Vorsorgeaufwand". Mit der Steuererklärung wird die Bescheinigung nach § 10a EStG eingereicht, in der der Anbieter die geleisteten Altersvorsorgebeiträge ausweist. Ob Zulagen oder Steuervorteil günstiger sind, berechnet das Finanzamt automatisch.
"Jeder Kunde sollte einen Dauerzulagenantrag ausfüllen. Dann beantragt der Anbieter in Zukunft die Förderung automatisch", rät Wolfram Erling, Leiter Zukunftsvorsorge bei der Fondsgesellschaft Union Investment. "Ohne Zulagen verliert man bares Geld", so Erling.
Damit dem Vorsorgesparer keine Zulagen entgehen, sollte er die regelmäßigen Einzahlungen jedes Jahr überprüfen. "Die vollen Zulagen erhält nur, wer vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens einzahlt", weiß Erling. Diese Summe ist auf der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung vermerkt. Anleger sollten ihren Anbieter ebenfalls informieren, wenn sich Nachwuchs einstellt, um in den Genuss der vollen Kinderzulagen zu kommen. Da der Anspruch auf staatliche Förderung nach zwei Jahren erlischt, können 2010 letztmalig Zulagen für 2008 beantragt werden.